Sie sind technikbegeistert, in der Welt von Maschinen und Anlagen zu Hause und bereit mehr Verantwortung im Unternehmen zu übernehmen?
Mit der Weiterbildung zur staatlich geprüften Technikerin/ zum staatlich geprüften Techniker der verschiedenen Fachrichtungen in Teil- oder teilweise Vollzeit steht diesem Karriereschritt nichts mehr im Weg!
Staatlich geprüfte Techniker werden während ihrer Weiterbildung auf die vielfältigen technologischen und organisatorischen Aufgaben im Maschinenbau bzw. der Elektrotechnik vorbereitet. Dadurch qualifizieren sie sich für die mittlere Führungsebene. Ihre praktische Berufserfahrung und die in der Schule erworbene praxisorientierte Fachkompetenz befähigen unsere Absolventen, diese herausfordernde Aufgabe selbständig und im Team zu erfüllen.
Ihre späteren Einsatzmöglichkeiten sind neben der klassischen Arbeit als Techniker vielseitig:
- Abteilungs-, Produktions- oder Schichtleiter
- Qualitätsmanagementbeauftragter
- Beauftragter für Sicherheit und Umweltschutz
- Fachkraft im Einkauf, Vertrieb oder dem Kundenservice
- Ausbildungsleiter
- Service
An der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule werden vier Fachrichtungen angeboten:
- Maschinentechnik (Teilzeit 3 Jahre/ Vollzeit 2 Jahre)
- Elektrotechnik (Vollzeit 2 Jahre)
- Automatisierungstechnik/ Mechatronik (Vollzeit 2 Jahre)
- Textiltechnik (Teilzeit 3 Jahre)
Voraussetzung für die Weiterbildung zur staatlich geprüften Technikerin/ staatlich geprüften Techniker ist mindestens ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen Bereich mit einer daran anschließenden einschlägigen Berufstätigkeit.
Die Dauer der anschließenden einschlägigen Berufstätigkeit muss bei einem
- 3,5-jährigen Ausbildungsberuf min. 18 Monate
- 3-jährigen Ausbildungsberuf min. 24 Monate
- 2-jährigen Ausbildungsberuf min. 36 Monate
betragen. Mit vorhandener Hochschulreife/ Fachhochschulreife beträgt diese grundsätzlich 12 Monate. Zudem ist ein direkter Einstieg in das 2. Jahr möglich (siehe FAQ). In der Teilzeitform kann die erforderliche Berufstätigkeit bis zur Hälfte während des Schulbesuchs abgeleistet werden.
Weitere Details und Möglichkeiten (z.B. Personen, welche keinen Berufsabschluss vorweisen können, jedoch seit langen in diesem Bereich beschäftigt sind usw.) finden Sie in §6 -Aufnahmevoraussetzungen der Technikerverordnung (TVO).
Der Bewerbungsschluss ist der 01. März des jeweiligen Schuljahres.
Bewerbungen mit allen erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte direkt an die im Anmeldeformular (siehe Downloads) genannte Adresse (Frau Just).
Die Vergabe der Schulplätze wird nach einem in der Technikerverordnung (TVO) vorgegebenen Auswahlverfahren durchgeführt. Die dafür maßgebliche Bewertungszahl berücksichtigt die Durchschnittnote des Berufsschulabschlusszeugnisses sowie die Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit.
Nach Durchlaufen des Auswahlverfahrens erhalten Sie schnellstmöglich Antwort. Alle nicht berücksichtigten Bewerbungen kommen, basierend auf der genannten Bewertungszahl, in ein Nachrückverfahren.
Der Zollernalbkreis ist Träger der Fachschule. Er erhebt derzeit einen Unkostenbeitrag (Stand 2022) in Höhe von:
- VZ (Vollzeit): 350€/ Semester (gesamt 4 Semester)
- TZ (Teilzeit): 250€/ Semester (gesamt 6 Semester)
Dazu kommen Bücher und eine angemessene EDV-Ausstattung, welche jedoch stark vom jeweiligen Lern- und Arbeitstyp abhängig ist (in der Praxis hat sich ein Arbeiten mit Laptop und zusätzlichem Tablet sowie einer begrenzten Anzahl an Büchern – welche oft weitergegeben werden – als praktikabel erwiesen). Weitergehend fallen Kosten für externe Exkursionen, Teamtage und Studienfahrten an. Als grober Richtwert der Gesamtkosten können 1500€ veranschlagt werden.
Verschiedene Förderungen können in Anspruch genommen werden:
- Beim Amt für Ausbildungsförderung der Landkreise können Zuwendungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz AFBG („Meister BAföG“) beantragt werden.
- Beim zuständigen Arbeitsamt kann Beihilfe nach den jeweils gültigen Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes gewährt werden.
- Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können Anspruchsberechtigte finanzielle Förderung durch die zuständige Landesversicherungsanstalt erhalten.
Eine IHK- Begabtenförderung für die berufliche Bildung ist nach den Richtlinien und besonderen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung möglich.
Die Fachschule für Technik kann in den Profilen Maschinentechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik und Textiltechnik in Teilzeit sowie teilweise Vollzeit besucht werden.
Folgenden Kombinationen sind derzeit möglich:
- Maschinentechnik: Teilzeit (3 Jahre) und Vollzeit (2 Jahre)
- Elektrotechnik: nur Vollzeit (2 Jahre)
- Automatisierungstechnik: nur Vollzeit (2 Jahre)
- Textiltechnik: nur Teilzeit (3 Jahre) – nächster Start voraussichtlich im Schuljahr 2024/2025
Wir bilden Klassenstärken von ca. 26 Schülerinnen und Schülern, basierend jeweils auf den Laborkapazitäten der Gruppen sowie der Direkteinsteiger in die Fachstufe.
Die Schulzeiten der Fachschule sind in der Regel:
Vollzeit: Montag bis Freitag 7:45 – 15:10 Uhr
Teilzeit: Montag 7:45 – 18:45 Uhr, Freitag 13:40 – 18:45 Uhr, Samstag: 7:45 – 11:05 Uhr
Der Unterricht findet regulär in Präsenzunterricht statt. Für die Unterrichtzeiten besteht Anwesenheitspflicht, Fehlzeiten werden im Zeugnis vermerkt.
Die jeweilige Stundentafel/ Bildungsplan finden Sie unter dem Link.
Der Start der Weiterbildung ist jeweils mit dem klassischen Schuljahr. Der genaue Einschulungstag kann minimal abweichen (ev. einen Tag später).
Vor dem Start des jeweiligen Schuljahres bieten wir in den Sommerferien meist einen Vorkurs in verschiedenen Bereichen an. Nähere Informationen erhalten Sie mit der Zusage bzw. über den Link des Fördervereines.
Mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin/ staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung xxx“ (Bachelor Professional) und die Fachhochschulreife erworben. Dieser Abschluss entspricht DQR6, was dem Niveau des „Meisters“ entspricht. Die mit der bestandenen Abschlussprüfung zusätzlich erhaltene „Fachhochschulreife“ berechtigt Sie zum weiteren Studium an entsprechenden Hochschulen.
Bei einem vorzeitigen Verlassen der Fachschule wird keine weitere Qualifikation erworben.
Zusätzlich besteht meist die Möglichkeit, weitere Ausbildungsgänge wie AEVO, REFA, Firmengründung usw. auf freiwilliger Basis/ Kosten über die Schule zu absolvieren.
FAQ – Fragen und Antworten zur Fachschule
Fachschule für Technik
Joachim Stark
j.stark@gsz-bl.de
Sekretariat/Bewerbungen:
Frau Just
07433 938-737