Unsere Hausordnung
Alle Menschen, die am Schulleben der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule teilnehmen, begegnen einander mit Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit und Toleranz. Um ein gutes Arbeits- und Lernklima an der Schule sicherzustellen, halten sich alle an die folgenden Regeln:
Unterrichts- und Pausenzeiten
Während der Unterrichtszeiten und der Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Ausnahmen sind der Wechsel zwischen den Gebäuden Steinachstraße und Jakob-Beutter-Straße sowie die Zeit während der Mittagspause. In den Pausen sind die Fachräume (Werkstatt-, Labor-, PC-Räume) abzuschließen.
Essen und Getränke
Das Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet.
Konsum von Drogen und Rauschmitteln
Das Rauchen bzw. Vapen (Verwendung von E-Zigaretten oder Vaporisatoren) ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen der Schule erlaubt. Der Konsum jeglicher Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt. Wer unter dem Einfluss von Drogen steht, darf das Schulgelände nicht betreten.
Der Konsum von Cannabis ist, entsprechend der aktuell geltenden Gesetzgebung, auf dem gesamten Schulgelände und in dessen Sichtweite nicht gestattet (siehe https://bubatzkarte.de/).
Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zum Schulausschluss nach § 90 SchG führen.
Schülerparkplätze
Die Schülerparkplätze befinden sich in der Steinachstraße und bei der Sparkassenarena. Diese Bereiche sind keine Aufenthalts- und Raucherbereiche während der Pausen; insbesondere sind Lärmbelästigung und Müll hier zu vermeiden. Das Parken auf den Lehrerparkplätzen ist untersagt.
Nutzung elektronischer Medien in der Schule
Elektronische Medien sind Wertgegenstände. Deshalb ist jeder Nutzer verpflichtet, möglichst sorgsam mit ihnen umzugehen. Mutwillige Zerstörung oder Diebstahl sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht.
Es entspricht dem Leitbild und dem pädagogischen Konzept der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule, dass Schülerinnen und Schüler modernste Medien zu Unterrichts- und Bildungszwecken selbstständig nutzen können. Dies erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung. Mit zunehmendem Alter sollen Schülerinnen und Schülerlernen, selbst einen wachsenden Teil an Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen. Sie müssen sichdarüber klar werden, dass die selbstständige Nutzung der verschiedenen Medien gesetzlich festgelegten und pädagogisch begründeten Regeln unterliegt.
Grundsätzlich gewährleisten wir als Schule im Internet die Persönlichkeitsrechte, den Urheberrechtsschutz, die Rechte am Bild und das Recht auf Datenschutz aller am Schulleben Beteiligten. Das Fotografieren oder Filmen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sowie das Hochladen von Bildern, Videos und Ähnlichem mit Bezug zur Schule bei sozialen Netzwerken (wie z.B. Facebook, Instagram, WhatsApp, TikTok, Snapchat etc.) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
Zuwiderhandlungen können zum vollständigen Schulausschluss nach § 90 SchG führen und werden zur Anzeige gebracht. Dazu gehören u.a.:
- Softwarediebstahl: Softwarediebstahl ist strafbar. Auch die Installation und Anwendung illegal erworbener Software auf Computern der Schule ist verboten.
- Copyright: Bei elektronisch gespeicherten Medien gilt das Copyright. Die Verwendung von Texten, Tönen, Bildern, Filmen oder anderer Inhalte ohne Quellennachweis ist geistiger Diebstahl.
- Produkte von Mitschülern: Produkte von Mitschülerinnen und Mitschülern sind ebenfalls geschützt und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verändert oder gelöscht werden. Die zu deren Schutz vergebenen Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden.
- Online-Dienste: Die Nutzung von Online-Diensten für private Zwecke ist nicht zulässig.
- Datenimport, Programminstallation, Systemänderung: Die Installation von Software, der Download, die Wiedergabe, Speicherung oder Weitergabe von Text-, Audio-, Bild-, Film- oder Multimediadaten, Schriften und das System verändernder Komponenten für private Zwecke ist nicht gestattet.
- Keine beleidigenden Formulierungen: Es ist selbstverständlich, dass auch bei elektronischer Kommunikation keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen gebraucht werden.
- Rassistische, pornographische und andere Inhalte: Rassistische, pornographische und anderweitig verbotene oder gegen pädagogische Prinzipien verstoßende Inhalte dürfen auf Computern der Schule weder geladen noch gespeichert werden.
- Schutz persönlicher Daten: Persönliche Daten einschließlich der Adresse dürfen bei der Nutzung von Online-Diensten grundsätzlich nicht angegeben werden. Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die betreuende Lehrkraft zulässig.
- Einstellungen an Systemdateien: Grundeinstellungen an Programmen und Systemdateien dienen der Betriebssicherheit. Sie dürfen nur von den dafür zuständigen Betreuern verändert werden.