Zweijährige Berufsfachschule
Fachrichtungen: Metall und Textil
Vollzeitschule Dauer: 2 Jahre
Abschluss: Mittlerer Bildungsabschluss
(Abteilungsleitung)
k.reichle@gsz-bl.de
Sekretariat: Frau Ertl
07433 938-802
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Zweijährige Berufsfachschule/ 2FBS
Hauptschulabschluss in der Tasche? Technisch interessiert? Ausbildung als Ziel? Dann sind Sie hier richtig.
An der PMHS ist die 2-jährige Berufsfachschule in AVdual integriert. Hier kann in den Berufsfeldern Metalltechnik oder Textiltechnik die zweijährige Fachschulreife einbezogen werden. Der Abschluss ist ein Mittlerer Bildungsabschluss. Außerdem ist gleichzeitig das 1. Ausbildungsjahr geschafft. So kann anschließend direkt in das 2. Ausbildungsjahr im Betrieb, z.B. als Industriemechanikerin / Industriemechaniker oder Modenäherin / Modenäher gewechselt werden.
Berufsorientierung
Im Rahmen eines handlungsorientierten und projektbasierten Unterrichts in berufsbezogenen Lernfeldprojekten und lebensweltbezogenen Lernprojekten erhalten die Jugendlichen erste Einblicke in ein Berufsfeld (Metalltechnik/Textiltechnik) und erwerben grundlegende berufliche Kompetenzen.
In Metalltechnik werden im ersten Jahr AVdual im Theorie und Werkstattunterricht kleine Projekte erarbeitet. Z.B. ein kleiner Schlüsselanhänger aus Metall. Dazu lernen die Schüler den Umgang mit handgeführten Werkzeugen, wie dem Bohrer, der Feile und der Säge.
Im Theorieunterricht werden die mathematischen Grundlagen vermittelt, sie lernen Bauteile kennen, Werkstoffe und ihre Eigenschaften, und entwickeln dann Arbeitspläne, um ihr eigenes Projekt in der Werkstatt umzusetzen.
Dazu lernen sie auch technische Zeichnungen zu lesen und zu erstellen.
Im praktischen Unterricht, der in einer richtigen Metall-Werkstatt durchgeführt wird, arbeiten sie wie in einer echten Lehrwerkstatt an modernen Dreh-, Bohr- und Fräsmaschinen.
Im zweiten Jahr, als Berufsfachschüler, werden die Kenntnisse in den Bereichen Steuerungstechnik und Elektrotechnik aufgebaut. Außerdem werden komplexere Baugruppen, wie z.B. der Druckluftkolben-Motor gefertigt. Dabei spielen auch Qualitätsanforderungen, Normen und Prüfpläne eine wichtige Rolle.
Die Qualifikation entspricht dann am Ende des 2. Jahres dem Kenntnisstand des 1. Ausbildungsjahres eines Metallberufes, wie z.B. dem Industriemechaniker.
In der Textiltechnik werden im ersten Jahr AVdual im Theorie und Werkstattunterricht kleine Projekte in der Nähwerkstatt erarbeitet. Z.B. Federmäppchen, Sportbeutel oder Kissenbezüge. Dazu lernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit der Nähmaschine, sowie das Zuschneiden der Stoffe. Außerdem lernen sie Stickmaschinen und Textildrucker zu bedienen.
Im Theorieunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler, welche verschiedenen Materialien und Stoffe verwendet werden, wie Stoffe entstehen, sowie deren Einsatzbereich. Genauso wichtig ist es zu wissen, welcher Stich an der Nähmaschine verwendet werden kann.
Im zweiten Jahr, als Berufsfachschülerin/Berufsfachschüler, werden die Kompetenzen im Bereich der Fertigung von Kleidungsstücken für Damen, Herren, Kinder und/oder technische Textilien, wie z.B. Bandagen für den Orthopädiebedarf erlernt.
Die berufsfachliche Kompetenz reicht dann vom Zuschnitt über die einzelnen Fertigungsschritte bis hin zum fertigen Bekleidungsteil.
Dabei werden Fachkenntnisse über Maschinen, Verfahren, Material, Werkstoffe vermittelt.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist
- der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs,
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges,
- das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note »mangelhaft« erteilt sein darf, oder
- der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.
- Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Realschulversetzungsordnung aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note »befriedigend« erzielt wurde. Darüber hinaus können Bewerber, die auf dem Niveau M der Realschule in die Klasse 9 versetzt wurden, aufgenommen werden, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note “mangelhaft” erteilt sein darf.
- Für Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten Nr. 3 sowie Nr. 5 entsprechend mit der Maßgabe, dass für den Zweck der Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.